Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Anna-von-Freyberg Grundschule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.avf-grundschule.de .
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar mit § 10 Absatz 2 L-BGG.
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
Es sind nicht alle Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Nicht alle Dokumente, die vor dem 31. 12. 2025 erstellt wurden, sind barrierefrei vorhanden.
Nicht alle Formulare können barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Nicht alle Grafiken, Objekte und Bedienelemente sind mit angemessenen Alternativtexten versehen.
Inhalte Dritter, z.B. eingebettete Inhalte externer Anbieter, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und können von uns nicht beeinflusst werden.
Diese Erklärung wurde am 01. 04. 2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. 04. 2026 überprüft.
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Anna-von-Freyberg Grundschule
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Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
(0711) 279 - 3360
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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